§ 1 NKWG - Geltungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz - NKWG-)
- Redaktionelle Abkürzung
- NKWG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20330010000000
Dieses Gesetz gilt für die Wahl zum Rat in den Gemeinden und zum Kreistag in den Landkreisen. Es gilt darüber hinaus für die Wahl und die Abwahl der Bürgermeister und Landräte nach Maßgabe der §§ 45a bis 45j. Seine Anwendung bei anderen Wahlen wird durch Gesetz bestimmt.