§ 1 NKWG - Geltungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz - NKWG -)
- Amtliche Abkürzung
- NKWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20330010000000
Dieses Gesetz gilt für die Wahl zum Rat in den Gemeinden und zum Kreistag in den Landkreisen, für die Direktwahlen sowie für sonstige nach diesem Gesetz durchzuführende Wahlen.