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§ 20 AGTierGesG

Bibliographie

Titel
Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (AGTierGesG)
Amtliche Abkürzung
AGTierGesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78510010000000

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1966 in Kraft. *)

Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in seiner ursprünglichen Fassung vom 8. November 1965 (Nds. GVBl. S. 239). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in den Bekanntmachungen vom 28. Juni 1983 (Nds. GVBl. S. 157) und 1. August 1994 (Nds. GVBl. S. 411) sowie den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen.