Abschnitt 3 ESFALGPErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- EU-Strukturfondsförderung 2014-2020; Pauschalierung von Arbeitslosengeldleistungen in ESF-Projekten
- Redaktionelle Abkürzung
- ESFALGPErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 82300
Dieser Erl. tritt mit Wirkung vom 1. 7. 2015 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2024 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 3 des Erlasses vom 13. August 2015 (Nds. MBl. S. 1338)
An die
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Nachrichtlich:
An
die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände
die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen
die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
das Katholische Büro Niedersachsen