Abschnitt 223 RiStBV - Zentralstellen der Länder
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
- Amtliche Abkürzung
- RiStBV
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33300000000003
Die Zentralstellen der Länder zur Bekämpfung gewaltverherrlichender, pornografischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften sorgen dafür, dass Staftaten nach den §§ 131, 184 StGB und §§ 6, 21 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) (1) und Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 119, 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG nach einheitlichen Grundsätzen verfolgt werden, und halten insbesondere in den über den Bereich eines Landes hinausgehenden Fällen miteinander Verbindung. Sie beobachten auch die in ihrem Geschäftsbereich erscheinenden oder verbreiteten Zeitschriften und Zeitungen.