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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
R
Ri
RiStBV,NI - Richtlinien Straf-/Bußgeldverfahren
Absch. 1 - 268, RICHTLINIEN FÜR DAS STRAFVERFAHREN
Absch. 202 - 268, Besonderer Teil
Absch. 202 - 254, I. ABSCHNITT - Strafvorschriften des StGB
Absch. 202 - 214, 1. - Staatsschutz und verwandte Strafsachen
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Absch. 202 - 214, 1. - Staatsschutz und verwandte Strafsachen
Abschnitt 202 RiStBV, Strafsachen, die zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte im ersten Rechtszug gehören
Abschnitt 203 RiStBV, Behandlung der nach § 142a Absatz 2 und 4 GVG abgegebenen Strafsachen
Abschnitt 204 RiStBV, Strafsachen, die zur Zuständigkeit der zentralen Strafkammern gehören
Abschnitt 205 RiStBV, Unterrichtung der Behörden für Verfassungsschutz in Staatsschutz- und anderen Verfahren
Abschnitt 206 RiStBV, Unterrichtung des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes
Abschnitt 207 RiStBV, Benachrichtigung des Bundeskriminalamtes
Abschnitt 208 RiStBV, Verfahren betreffend staatsgefährdende Inhalte
Abschnitt 209 RiStBV, Verfahren wegen Verunglimpfung und Beleidigung oberster Staatsorgane
Abschnitt 210 RiStBV, Verfahren wegen Handlungen gegen ausländische Staaten (§§ 102 und 104 StGB)
Abschnitt 211 RiStBV, Anhörung und Unterrichtung oberster Staatsorgane sowie oberster Bundes- und Landesbehörden
Abschnitt 212 RiStBV, Verfahren bei weiteren Ermächtigungsdelikten
Abschnitt 213 RiStBV, Geheimhaltung
Abschnitt 214 RiStBV, Verlust oder Preisgabe von Verschlusssachen