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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Absch. 220 - 222a, 3. - Sexualstraftaten
Abschnitt 220 RiStBV, Rücksichtnahme auf Verletzte
Abschnitt 221 RiStBV, Beschleunigung in Verfahren mit kindlichen Verletzten
Abschnitt 222 RiStBV, Vernehmung von Kindern, Ausschluss und Beschränkung der Öffentlichkeit
Abschnitt 222a RiStBV, Anhörung des durch eine Straftat nach den §§ 174 bis 182 StGB Verletzten