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  • ab 01.07.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 QLKErgRdErl

Bibliographie

Titel
Ergänzung zum Quereinstieg in den Niedersächsischen Schuldienst für Stellen an Haupt- und Realschulen, Oberschulen und Gesamtschulen
Redaktionelle Abkürzung
QLKErgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Eine Einstellung im Quereinstieg für eine Unterrichtstätigkeit kann nur befristet für die Dauer von zwei Jahren (sachgrundlose Befristung) oder z. B. zur Vertretung einer längerfristig abwesenden Stammlehrkraft (Befristung mit Sachgrund) erfolgen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 5 des RdErl. vom 20. Juni 2022 (SVBl. S. 399)