Abschnitt 2 QLKErgRdErl
Bibliographie
- Titel
- Ergänzung zum Quereinstieg in den Niedersächsischen Schuldienst für Stellen an Haupt- und Realschulen, Oberschulen und Gesamtschulen
- Redaktionelle Abkürzung
- QLKErgRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Der Unterrichtseinsatz erfolgt in den Schuljahrgängen 5-10 in den in Nr. 1 a. genannten Fächern und Profilen. Die Praxislehrkräfte übernehmen eigenverantwortlich den überwiegend praktischen Unterricht auf der Grundlage des Kerncurriculums für das jeweilige Fach der jeweiligen Schulform. Die jeweilige Fachkonferenz der Schule legt im Rahmen ihrer Zuständigkeit Näheres im schuleigenen Arbeitsplan fest, insbesondere die Zusammenarbeit der Praxislehrkräfte und der grundständig ausgebildeten Lehrkräfte.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 5 des RdErl. vom 20. Juni 2022 (SVBl. S. 399)