§ 24 NJAG - In-Kraft-Treten *
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG)
- Amtliche Abkürzung
- NJAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31210010000000
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. November 1993 in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 tritt § 21 am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in seiner ursprünglichen Fassung vom 22. Oktober 1993 (Nds. GVBl. S. 449). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen.