Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 17.03.1977, Az.: 5 U 120/76
Schmerzensgeld; Körperverletzung; Dauerschaden; Kapital
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 17.03.1977
- Aktenzeichen
- 5 U 120/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11621
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:1977:0317.5U120.76.0A
Rechtsgrundlagen
- § 823 BGB
- § 847 BGB
- § 3 Nr. 1 PflVG
Amtlicher Leitsatz
1. Zu den Schmerzensgeldbemessungsfaktoren bei schwerwiegenden Körperverletzungen mit Dauerschäden (hier insbes.: Trauma im Krebsbereich).
2. Eine Schmerzensgeldrente kann geboten sein, wenn sie bei schwerwiegenden lebenslangen Dauerschäden eher als ein Kapitalbetrag geeignet ist, die dem Verletzten stets bewußte Beeinträchtigung seiner Lebensweise auszugleichen. Die an die Stelle eines Kapitalbetrages tretende Rente muß jedoch in einem ausgewogenen Verhältnis zu vergleichbaren Schmerzensgeldkapitalbeträgen stehen. Das ist nur dann der Fall, wenn sie bei Durchführung einer Kapitalisierungsberechnung einem vergleichbaren Kapitalbetrag zumindest annähernd entsprechen würde.