Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 17.03.1977, Az.: 5 U 120/76

Schmerzensgeld; Körperverletzung; Dauerschaden; Kapital

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
17.03.1977
Aktenzeichen
5 U 120/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11621
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1977:0317.5U120.76.0A

Amtlicher Leitsatz

1. Zu den Schmerzensgeldbemessungsfaktoren bei schwerwiegenden Körperverletzungen mit Dauerschäden (hier insbes.: Trauma im Krebsbereich).

2. Eine Schmerzensgeldrente kann geboten sein, wenn sie bei schwerwiegenden lebenslangen Dauerschäden eher als ein Kapitalbetrag geeignet ist, die dem Verletzten stets bewußte Beeinträchtigung seiner Lebensweise auszugleichen. Die an die Stelle eines Kapitalbetrages tretende Rente muß jedoch in einem ausgewogenen Verhältnis zu vergleichbaren Schmerzensgeldkapitalbeträgen stehen. Das ist nur dann der Fall, wenn sie bei Durchführung einer Kapitalisierungsberechnung einem vergleichbaren Kapitalbetrag zumindest annähernd entsprechen würde.