Art. 1 PIDAbkG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Abkommen zwischen den Ländern Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg
- Redaktionelle Abkürzung
- PIDAbkG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21061
(1) Dem am 5. November/3. Dezember 2013 unterzeichneten Abkommen zwischen den Ländern Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg wird zugestimmt.
(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 12 für das Land Niedersachsen in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.