Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 22.02.1966, Az.: 1 Ss 346/65
Fußgängerampel; Betreten der Fahrbahn; Wechsel des Ampellichts; Verkehrsinsel; Ampelregelung
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 22.02.1966
- Aktenzeichen
- 1 Ss 346/65
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1966, 10408
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1966:0222.1SS346.65.0A
Rechtsgrundlagen
- § 2 Abs. 3 StVO (a.F.)
- § 37 Abs. 2 StVO (a.F.)
Fundstellen
- NJW 1966, 1236 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1966, 2026 (amtl. Leitsatz)
- VRS 31, 131
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
1. Die Fahrbahn darf vom Füßgänger bei grünem Licht der Fußgängerampel zum Zwecke ihres Überquerens betreten werden. Wechselt das Ampellicht während des Überquerens auf "rot", so darf der Fußgänger seinen Weg fortsetzen.
2. Auch wenn in der Fahrbahn eine Verkehrsinsel (ohne Fußgängerampel) vorhanden ist, ist dem Fußgänger bei einem Wechsel die Fortsetzung seines Weges gestattet. Die Ampelregelung hat stets von einer Fußgängerampel bis zum nächsten Gehweg bzw. bis zur nächsten Fußgängerampel Geltung.