Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 30.08.1966, Az.: Ss 173/66

Eheleute in Kraftfahrzeug; Mitfahren; Einwilligung in Körperverletzung

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
30.08.1966
Aktenzeichen
Ss 173/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10409
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1966:0830.SS173.66.0A

Fundstellen

  • MDR 1967, 232-233 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1966, 2132-2134 (Volltext mit amtl. LS)
  • VRS 32, 38

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

1. Auch wenn Fahrer und Beifahrerin eines Kraftfahrzeuges Eheleute sind, liegt in dem bloßen Mitfahren keine Einwilligung in eine mögliche Körperverletzung, die durch den Fahrer schuldhaft herbeigeführt worden ist.

2. Stellt das Mitfahren jedoch aufgrund besonderer Umstände ein erhöhtes Wagnis dar und ist der Mitfahrende sich dessen auch bewußt, wobei er sich trotzdem zu einer Teilnahme an der Fahrt entschließt, kann diesem Verhalten eine Einwilligung entnommen werden.