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  • ab 01.07.2014 (aktuelle Fassung)

Art. 2 1. FGSenErrÄndStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrags über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg
Redaktionelle Abkürzung
1. FGSenErrÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30500

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 25. Juni 2014

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages

Bernd B u s e m a n n

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident

Stephan W e i l