1. FGSenErrÄndStVG,NI - Erstes Finanzgericht-Senatserrichtungsänderungsstaatsvertragsgesetz

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrags über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrags über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg
Redaktionelle Abkürzung
1. FGSenErrÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30500

Vom 25. Juni 2014 (Nds. GVBl. S. 166 - VORIS 30500 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 1. FGSenErrÄndStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrags über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg
Redaktionelle Abkürzung
1. FGSenErrÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30500

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Art. 2 1. FGSenErrÄndStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrags über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg
Redaktionelle Abkürzung
1. FGSenErrÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30500

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 25. Juni 2014

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages

Bernd B u s e m a n n

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident

Stephan W e i l

Anlage 1 1. FGSenErrÄndStVG - Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrags über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrags über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg
Redaktionelle Abkürzung
1. FGSenErrÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30500