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  • ab 25.02.1998 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 LbMeuEwRdErl - Wirtschaftsführung

Bibliographie

Titel
Verwaltungsreform; Errichtung eines Landesbetriebes "Meß- und Eichwesen Niedersachsen" (MEN)
Redaktionelle Abkürzung
LbMeuEwRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20110000008013

2.1
Ziel des MEN ist eine wirtschaftliche Aufgabenerledigung und eine vollständige Kostendeckung innerhalb von fünf Jahren nach der Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente.

2.2
Das MEN wirtschaftet bis 31. 12. 1998 weiterhin nach Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans (Kapitel 08 11).

2.3
Die für das MEN zuständige Kasse ist die Regierungsbezirkskasse Hannover. Die Zuständigkeit für die Vorprüfung/ Rechnungsprüfung wird besonders geregelt.

2.4
Für die Einführung betriebswirtschaftlicher Elemente ist folgender Stufenplan vorgesehen:

1998Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens (Finanzbuchfühung) und der Kosten- und Leistungsrechnung (Betriebsbuchführung) im Probebetrieb
1. 1. 1999Bewirtschaftung nach Wirtschaftsplan mit kaufmännischem Rechnungswesen und Kosten- und Leistungsrechnung im Echtbetrieb.

An die
Dienststellen der Landesverwaltung