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  • ab 26.01.2011 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 LÖWE-ProRdErl - 2. Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Naturwaldbetreuung im Rahmen des LÖWE-Programms
Redaktionelle Abkürzung
LÖWE-ProRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

Dieser RdErl. gilt für alle Naturwälder auf Flächen der Anstalt Niedersächsische Landesforsten (im Folgenden: NLF). Mit den Eigentümern der übrigen Naturwaldflächen strebt die NW-FVA Vereinbarungen auf Basis dieses RdErl. an. Bereits bestehende Naturwälder im Nationalpark werden als Naturwaldforschungsflächen bezeichnet. Die Regelungen dieses RdErl. sind sinngemäß auch für die Naturwaldforschungsflächen anzuwenden, soweit das NPGHarzNI oder der Nationalparkplan nichts anderes bestimmen.

Die Ausweisung von Naturwaldflächen im Rahmen des LÖWE-Programms ist grundsätzlich abgeschlossen.

Die Zusammensetzung nach Waldgesellschaften und die Flächengröße der Naturwälder ergeben sich aus der Anlage. Mögliche Änderungen der Flächen und Flächengröße werden zwischen der NW-FVA und den Eigentümern abgestimmt. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen im Flächenumfang, der Flächenzuordnung und in der Forschungsintensität von Naturwäldern sind mit den jährlich dem Steuerungsausschuss der NW-FVA vorzulegenden Arbeitsplänen zu beantragen.

Naturwälder werden in das Versuchsflächenverzeichnis der NW-FVA aufgenommen und sind den forstlichen Versuchsflächen analog der "Vereinbarung zum forstlichen Versuchswesen zwischen den Landesforstbetrieben der Länder Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt und der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt" gleichgestellt. Die Kosten für Anlage und Betreuung der Naturwaldflächen werden von der NW-FVA getragen, soweit sie über vergleichbare betriebliche Maßnahmen hinausgehen.