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  • ab 09.06.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 VKB-UStErl - Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung

Bibliographie

Titel
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Amtshandlungen und Leistungen der Vermessungs- und Katasterbehörden in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
VKB-UStErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21160

Werden Gebührenbefreiungen oder Gebührenermäßigungen gewährt, ist die Umsatzsteuer nur für den Betrag zu erheben, der nach Gewährung der Gebührenbefreiung oder Gebührenermäßigung verbleibt.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 Satz 1 des Erl. vom 11. Juni 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 280)