Abschnitt 2 VKB-UStErl - Abrechnung von Gutachten nach dem JVEG
Bibliographie
- Titel
- Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Amtshandlungen und Leistungen der Vermessungs- und Katasterbehörden in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- VKB-UStErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21160
Die von einem niedersächsischen Gericht oder einer niedersächsischen Justizbehörde beantragten und nach dem JVEG abzurechnenden Gutachten erfolgen gegenüber demselben Rechtsträger und unterliegen als Innenumsätze nicht der Umsatzsteuer. Entsprechende Gutachten für andere Gerichte und Justizbehörden sind der Umsatzsteuer zum Regelsteuersatz zu unterwerfen.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 Satz 1 des Erl. vom 11. Juni 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 280)