Abschnitt 52 RiStBV - 52 Kennzeichnung der Haftsachen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
- Amtliche Abkürzung
- RiStBV
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33300000000003
In Haftsachen erhalten alle Verfügungen und ihre Ausfertigungen den deutlich sichtbaren Vermerk "Haft". Befindet sich der Beschuldigte in anderer Sache in Haft, so ist auch dies ersichtlich zu machen.