§ 3 SGLutterLangelshVG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Vereinigung der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lutter am Barenberge und der Stadt Langelsheim, Landkreis Goslar
- Redaktionelle Abkürzung
- SGLutterLangelshVG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20300
Für Rechts- und Verwaltungshandlungen, die aus Anlass der Durchführung dieses Gesetzes erforderlich werden, insbesondere Berichtigungen, Eintragungen und Löschungen in öffentlichen Büchern sowie Amtshandlungen der Vermessungs- und Katasterverwaltung, sind Kosten weder zu erheben noch zu erstatten.