Abschnitt 4 KopfTuBeschlRdErl - Weiteres Vorgehen
Bibliographie
- Titel
- Kopftuchbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.1.2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 - ; Auswirkungen auf Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- KopfTuBeschlRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20480
Das Vorliegen einer hinreichend konkreten Gefahr bemisst sich jeweils an den besonderen Umständen des Einzelfalls. Bei Auftreten eines Konfliktes ist das MK auf dem Dienstweg über den Sachverhalt und die beabsichtigte Konfliktlösung zu informieren. Entscheidungen über das weitere Vorgehen sind seitens der Schulen nur vorbehaltlich vorheriger Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu treffen. Ist absehbar, dass der Konflikt keiner einvernehmlichen Lösung zugeführt werden kann, ist dem MK mit Entscheidungsvorschlag zum weiteren Vorgehen zu berichten.