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  • ab 01.09.2015 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 KopfTuBeschlRdErl - Kerninhalt der Entscheidung

Bibliographie

Titel
Kopftuchbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.1.2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 - ; Auswirkungen auf Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
KopfTuBeschlRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480

Das BVerfG hat in dem o.g. Beschluss festgestellt, dass ein "landesweites gesetzliches Verbot religiöser Bekundungen (...) durch das äußere Erscheinungsbild schon wegen der bloßen abstrakten Eignung zur Begründung einer Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität (...) unverhältnismäßig" ist. Erforderlich ist "eine einschränkende Auslegung der Verbotsnorm, nach der zumindest eine hinreichend konkrete Gefahr für die Schutzgüter vorliegen muss". Der Beschluss gilt unmittelbar zunächst nur für Nordrhein-Westfalen.