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Abschnitt 4 VstJBeitrOAV - 4. Stundung und Erlass von Gerichtskosten

Bibliographie

Titel
Vollstreckung von Ansprüchen nach der Justizbeitreibungsordnung
Redaktionelle Abkürzung
VstJBeitrOAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
35508

Stundung und Erlass von Gerichtskosten und anderen Justizverwaltungsabgaben richten sich abweichend von § 59 LHO nach dem Gesetz über Gebührenbefreiung, Stundung und Erlass von Kosten in der Gerichtsbarkeit vom 10.4.1973 (Nds. GVBl. S. 111) in der jeweils geltenden Fassung und den hierzu erlassenen Ausführungsvorschriften.