§ 9a LMinG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Ministergesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- LMinG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11120010000000
Die Mitglieder der Landesregierung und die Empfänger laufender Versorgungsbezüge (einschließlich Übergangsgeld) aus diesem Personenkreis erhalten Sonderzahlungen entsprechend den für die Landesbeamten und die Versorgungsempfänger des Landes geltenden Vorschriften. Die monatlichen Sonderzahlungen richten sich bei den Empfängern von Amtsbezügen nach dem Amtsgehalt, bei den Empfängern von Versorgungsbezügen nach dem Übergangsgeld, dem Ruhegehalt oder den laufenden Hinterbliebenenbezügen.