§ 9a LMinG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Ministergesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- LMinG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11120010000000
Die Mitglieder der Landesregierung und die Empfänger laufender Versorgungsbezüge (einschließlich Übergangsgeld) aus diesem Personenkreis erhalten eine jährliche Sonderzuwendung entsprechend den für die Landesbeamten und die Versorgungsempfänger des Landes geltenden Vorschriften. Der Grundbetrag richtet sich bei den Empfängern von Amtsbezügen nach dem Amtsgehalt, bei den Empfängern von Versorgungsbezügen nach dem Übergangsgeld, dem Ruhegehalt oder den laufenden Hinterbliebenenbezügen. Dabei gilt ein Bemessungsfaktor, der vom Finanzministerium errechnet wird und sich aus dem Verhältnis ergibt, das zwischen den Bezügen im Dezember 1993 und jeweils im Dezember des laufenden Jahres besteht.