Abschnitt 6 VstJBeitrOAV - Einziehung im Ausland
Bibliographie
- Titel
- Vollstreckung von Ansprüchen nach der Justizbeitreibungsordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- VstJBeitrOAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 35508
Für die Einziehung von Kostenforderungen im Ausland gelten die Bestimmungen der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen.