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Abschnitt 6 VstJBeitrOAV - Einziehung im Ausland

Bibliographie

Titel
Vollstreckung von Ansprüchen nach der Justizbeitreibungsordnung
Redaktionelle Abkürzung
VstJBeitrOAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
35508

Für die Einziehung von Kostenforderungen im Ausland gelten die Bestimmungen der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen.