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  • ab 27.12.2007 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 NBG§80cTzRdErl

Bibliographie

Titel
Versorgung bei Teilzeitbeschäftigung nach § 80 c NBG
Redaktionelle Abkürzung
NBG§80cTzRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20442

3.
Der Region Hannover, den Gemeinden, Landkreisen und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

An die
Dienststellen der Landesverwaltung
Region Hannover, Gemeinden, Landkreise und die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts