Abschnitt 3 NBG§80cTzRdErl
Bibliographie
- Titel
- Versorgung bei Teilzeitbeschäftigung nach § 80 c NBG
- Redaktionelle Abkürzung
- NBG§80cTzRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20442
3.
Der Region Hannover, den Gemeinden, Landkreisen und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.
An die
Dienststellen der Landesverwaltung
Region Hannover, Gemeinden, Landkreise und die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts