Art. 1 GÜL-StVG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Beitritt des Landes Niedersachsen zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder
- Redaktionelle Abkürzung
- GÜL-StVG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34110
(1) Dem Beitritt des Landes Niedersachsen zu dem zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen geschlossenen Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder vom 19. Mai/29. August 2011 wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Beitritt nach Artikel 9 Abs. 2 des Staatsvertrages in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.