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  • ab 30.03.2012 (aktuelle Fassung)

Art. 1 GÜL-StVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Beitritt des Landes Niedersachsen zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder
Redaktionelle Abkürzung
GÜL-StVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34110

(1) Dem Beitritt des Landes Niedersachsen zu dem zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen geschlossenen Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder vom 19. Mai/29. August 2011 wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem der Beitritt nach Artikel 9 Abs. 2 des Staatsvertrages in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.