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  • ab 30.03.2012 (aktuelle Fassung)

Art. 2 GÜL-StVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Beitritt des Landes Niedersachsen zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder
Redaktionelle Abkürzung
GÜL-StVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34110

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 23. März 2012

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Hermann D i n k l a

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
David M c A l l i s t e r