Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 26.03.1986, Az.: L 4 Kr 64/83
Krankenversicherung; Krankenkasse; Kind; Familienhilfe; Feststellungsklage; Alleingesellschafter; GmbH; Unternehmer; Kapital
Bibliographie
- Gericht
- LSG Niedersachsen
- Datum
- 26.03.1986
- Aktenzeichen
- L 4 Kr 64/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 11605
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LSGNIHB:1986:0326.L4KR64.83.0A
Rechtsgrundlagen
- § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG
- § 205 Abs. 1 S. 1 RVO
Fundstelle
- Breith 1986, 926
Amtlicher Leitsatz
1. Die Frage, ob eine Krankenkasse verpflichtet ist, einem Versicherten für sein Kind Familienhilfe zu gewähren, kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein.
2. Ein Versicherter hat für sein Kind, das Alleingesellschafter einer GmbH ist, keinen Anspruch auf Familienhilfe. Dabei ist es ohne rechtliche Bedeutung, daß die GmbH nach ihrer juristischen Konstruktion als Unternehmerin zu gelten hat und dem Gesellschafter die Unternehmereigenschaft auch dann nicht zukommt, wenn das gesamte Kapital der GmbH allein in seiner Hand ist.