Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 GesFBAnerkNAFErl - Regelungsinhalt

Bibliographie

Titel
Aufbewahrungsfristen für Nachweise von Aus- und Fachweiterbildungen und Berufs- und Weiterbildungserlaubnisse im Bereich der Berufsanerkennung von Gesundheitsfachberufen
Redaktionelle Abkürzung
GesFBAnerkNAFErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

Mit diesem Erl. werden die Aufbewahrungsfristen für Nachweise von Aus- und Fachweiterbildungen und Berufs- und Weiterbildungserlaubnisse im Bereich der Gesundheitsfachberufe geregelt.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 3 des Erl. vom 16. Februar 2023 (Nds. MBl. S. 182)