§ 37 NElbtBRG - Biosphärenreservatsbetreuung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG)
- Amtliche Abkürzung
- NElbtBRG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28100
Die Biosphärenreservatsverwaltung kann geeignete Personen bestellen, die
- 1.für die Informations- und Bildungsarbeit sowie zur Besucherlenkung eingesetzt werden,
- 2.geschützte Teile des Gebietes überwachen,
- 3.für den Artenschutz sorgen.
Soweit der Einsatz für Aufgaben nach Satz 1 Nrn. 2 und 3 in den Gebietsteilen A und B vorgesehen ist, erfolgt die Bestellung auf Anregung oder im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde. Soweit der Einsatz für Aufgaben nach Satz 1 Nr. 2 vorgesehen ist, erfolgt die Bestellung nach Anhörung des Biosphärenreservatsbeirats.