Abschnitt 3 GewZweiKostBRdErl
Bibliographie
- Titel
- Kostenbeiträge der Unterhaltungsverbände nach § 67 Abs. 2 NWG zu den vom Land zu unterhaltenden Gewässern zweiter Ordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- GewZweiKostBRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200
Dieser RdErl. tritt am 1.1.2023 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 3 Satz 1 des RdErl. vom 9. November 2022 (Nds. MBl. S. 1629)
An
den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
den Wasserverbandstag e. V. Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (WVT)
die Unterhaltungsverbände
Nachrichtlich:
An die
Unteren Wasserbehörden