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Anlage 7 FwVO - Funktionsabzeichen Freiwillige Feuerwehr

Bibliographie

Titel
Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung - FwVO -)
Amtliche Abkürzung
FwVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

(zu § 15 Abs. 2)

A.
Abzeichen für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger

Die Abzeichen bestehen aus einem Oval aus blauem Abzeichentuch in den Abmessungen von etwa 60 mm (Höhe) x 50 mm (Breite), bestickt mit Eichenkranz und Sternen.

Die Abzeichen werden auf dem linken Unterärmel getragen. Abstand Unterkante Abzeichen zum Ärmelrand: 150 mm.

Nr.FunktionBeschreibungBildliche Darstellung
1.Ortsbrandmeisterin oder OrtsbrandmeisterOffener, aus silberfarbigem Material gestickter Eichenkranz
ninn_784_20
2.Gemeindebrandmeisterin oder GemeindebrandmeisterWie Nummer 1, zusätzlich mit einem gestickten, silberfarbigen Stern in der Mitte des Eichenkranzes
ninn_784_21
3.Abschnittsleiterin oder AbschnittsleiterOffener, aus goldfarbigem Material gestickter Eichenkranz
ninn_784_22
4.Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister, Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten ohne BerufsfeuerwehrWie Nummer 3, zusätzlich mit einem gestickten, goldfarbigen Stern in der Mitte des Eichenkranzes
ninn_784_23
5.Regierungsbrandmeisterin oder RegierungsbrandmeisterWie Nummer 3, zusätzlich mit zwei übereinander angeordneten, gestickten, goldfarbigen Sternen in der Mitte des Eichenkranzes; Abstand zwischen den Sternen 5 mm
ninn_784_24

B.
Abzeichen für stellvertretende Funktionsträgerinnen und Funktionsträger

Die Abzeichen bestehen aus einem Rechteck aus blauem Abzeichentuch in den Abmessungen von etwa 55 mm (Länge) x 35 oder 40 mm (Höhe), bestickt mit Balken; die Abmessungen des Balkens betragen 40 mm (Länge) x 8 mm (Höhe).

Die Abzeichen werden auf dem linken Unterärmel getragen. Wird nur die Vertretungsfunktion wahrgenommen, so wird das Abzeichen allein getragen. Wird neben der Vertretungsfunktion auch eine Funktion nach Abschnitt A wahrgenommen, so wird das Abzeichen zusätzlich getragen. Bei Ausübung mehrerer Vertretungsfunktionen wird nur das Abzeichen getragen, das jeweils die höchste Vertretungsfunktion kennzeichnet, die das Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr bekleidet.

Abstand Unterkante Abzeichen zum Ärmelrand: 100 mm.

Nr.FunktionBeschreibungBildliche Darstellung
1.Stellvertretende Ortsbrandmeisterin oder Stellvertretender OrtsbrandmeisterEin gestickter Balken aus silberfarbigem Material
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2.Stellvertretende Gemeindebrandmeisterin oder Stellvertretender GemeindebrandmeisterZwei gestickte Balken aus silberfarbigem Material;
Abstand der Balken voneinander 5 mm
ninn_784_26
3.Stellvertretende Abschnittsleiterin oder Stellvertretender AbschnittsleiterEin gestickter Balken aus goldfarbigem Material
ninn_784_27
4.Stellvertretende Kreisbrandmeisterin oder Stellvertretender Kreisbrandmeister, Stellvertretende Gemeindebrandmeisterin oder Stellvertretender Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten ohne BerufsfeuerwehrZwei gestickte Balken aus goldfarbigem Material;
Abstand der Balken voneinander 5 mm
ninn_784_28

C.
Abzeichen für Jugendfeuerwehrwartin oder Jugendfeuerwehrwart

Nr.FunktionBeschreibungBildliche Darstellung
1.Stellvertretende Jugendfeuerwehrwartin oder Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart, Jugendfeuerwehrwartin oder Jugendfeuerwehrwart Oval aus blauem Abzeichentuch mit blauer Umrandung in den Abmessungen von etwa 55 mm (Höhe) x 43 mm (Breite), es enthält die gelb gestickten Buchstaben "JF" mit einer roten Flamme, die aus dem Buchstaben "J" herausragt, das Landeswappen ist in den Buchstaben "J" eingebettet.
ninn_784_29
2.Stellvertretende Gemeindejugendfeuerwehrwartin oder Stellvertretender Gemeindejugendfeuerwehrwart, Gemeindejugendfeuerwehrwartin oder Gemeindjugendfeuerwehrwart Wie Nummer 1, jedoch mit roter Umrandung.
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3.Stellvertretende Kreisjugendfeuerwehrwartin oder Stellvertretender Kreisjugendfeuerwehrwart, Kreisjugendfeuerwehrwartin oder Kreisjugendfeuerwehrwart Wie Nummer 1, jedoch mit silberfarbener Umrandung.
ninn_784_31
4.Bezirksjugendfeuerwehrwartin oder Bezirksjugendfeuerwehrwart, Stellvertretende Landesjugendfeuerwehrwartin oder Stellvertretender Landesjugendfeuerwehrwart, Landesjugendfeuerwehrwartin oder Landesjugendfeuerwehrwart Wie Nummer 1, jedoch mit goldfarbener Umrandung.
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D.
Abzeichen für Feuerwehr-Fachberaterinnen und Feuerwehr-Fachberater

Das Abzeichen besteht aus einem Rechteck aus blauem Abzeichentuch in den Abmessungen von 140 mm (Länge) x 25 mm (Höhe), silberfarbig bestickt mit dem Wort "Fachberaterin" oder "Fachberater". Länge des Schriftzuges ca. 120 mm, Höhe der Buchstaben ca. 10 mm. Das Abzeichen wird auf dem linken Unterärmel getragen; der Abstand Unterkante Abzeichen zum Ärmelrand beträgt 100 mm.

Muster:
ninn_784_33