§ 1 APAStiftG - Errichtung, Sitz
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die "Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung"
- Redaktionelle Abkürzung
- APAStiftG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
(1) Es wird die "Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung" als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet.
(2) Die Stiftung hat ihren Sitz in Hannover.