Abschnitt 4 BbSSchIRdErl - Ablauf der Schulinspektion
Bibliographie
- Titel
- Schulinspektion an berufsbildenden Schulen in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- BbSSchIRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
4.1 Vorbereitungsphase
(1) Die Auswahl der Schulen erfolgt auf Basis des geltenden Prüfauftrages und unter Berücksichtigung weiterer Zielsetzungen des MK in Rücksprache mit der NLSchB.
(2) Die zu inspizierende BBS und die NLSchB werden ca. drei Monate im Voraus über den Termin des Schulbesuchs sowie über das Angebot einer vorbereitenden Informationsveranstaltung informiert.
(3) Die Organisation des Schulbesuchs sowie die Beteiligung der Gesprächsgruppen gem. Nr. 3.2 Abs. 2 werden durch die Schulleiterin oder den Schulleiter sichergestellt.
4.2 Durchführungsphase
(1) Die BBS führt die Selbstbewertung der Qualität aller für die Schulinspektion ausgewählten Qualitätsbereiche und Kernaufgaben durch. Die Schule übermittelt die Ergebnisse sowie ggf. weitere Informationen an das Inspektionsteam und stellt erläuternde Dokumente zusammen oder gibt das schuleigene Wissensmanagementsystem für die Schulinspektion frei.
(2) Das Inspektionsteam betrachtet die Selbstbewertung der BBS und entwickelt hieraus Ansatzpunkte für die Gespräche bzw. Interviews und die Analyse der Dokumente.
(3) Der Schulbesuch dauert in der Regel vier Tage. Über die Abfolge und Dauer der einzelnen Elemente des Schulbesuches entscheidet das Inspektionsteam.
(4) Die Anzahl, Auswahl und Reihenfolge der Unterrichtsbeobachtungen werden durch das Inspektionsteam festgelegt. In der Regel umfasst eine Unterrichtsbeobachtung etwa 20 Minuten. Bei der Festlegung der Anzahl wird die Größe der zu evaluierenden Bereiche der Schule berücksichtigt. Die Auswahl hängt von der Schulform und ggf. von weiteren zu evaluierenden Fragestellungen ab.
(5) Eigenverantwortlicher Unterricht von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (LiV) sowie Vertretungsunterricht werden in die Unterrichtsbeobachtungen einbezogen.
(6) Zu Beginn eines Unterrichtstages wird die Schulleiterin bzw. der Schulleiter informiert, wann welcher Unterricht beobachtet wird. Sie oder er macht den Lehrkräften diese Information zugänglich.
(7) Für die Selbstbewertung durch die Schule sowie für die Fremdbewertung durch die Schulinspektion werden dieselben Instrumente verwendet. Diese stehen den Schulen auch online für interne Evaluationen und zur Nutzung für den weiteren kontinuierlichen Qualitätsentwicklungsprozess zur Verfügung.
4.3 Übermittlung der Ergebnisse
Die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die NLSchB erhalten ca. drei Wochen nach dem Besuch des Inspektionsteams einen abschließenden Bericht mit allen Ergebnissen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter übermittelt diesen Bericht innerhalb einer Woche den schulischen Gremien sowie dem Schulträger.
4.4 Evaluation der Schulinspektion
Nach Übergabe des Abschlussberichtes an die Schule erhalten die Schulleiterin bzw. der Schulleiter sowie Lehrkräfte die Möglichkeit einer standardisierten und strukturierten Evaluation der Schulinspektion-BBS. Darüber hinaus können in freier Form alle schulischen Gruppen eine Rückmeldung an das NLQ geben.
Außer Kraft am 1. Januar 2024 durch Nummer 6 des RdErl. vom 31. Juli 2018 (SVBl. S. 491)