§ 17 Nds. AG SGB VIII
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission (Nds. AG SGB VIII)
- Amtliche Abkürzung
- Nds. AG SGB VIII
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21130040000000
Maßnahmen der Frühförderung für Kinder sind unabhängig von der Art der Behinderung vorrangig Leistungen nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs und nicht nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs.