Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 25.05.1978, Az.: 1 A 196/73

Nutzungsänderung; Genehmigung; Wohnung; Wohnzweck; Baracke

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
25.05.1978
Aktenzeichen
1 A 196/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11343
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1978:0525.1A196.73.0A

Fundstelle

  • OVGE Mü/Lü 34, 413

Amtlicher Leitsatz

Die Einrichtung einer zunächst bestehenden Wehrmachtbaracke zu Wohnzwecken im Außenbereich stellt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar. Außerdem liegt ein Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB vor.