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  • ab 01.11.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 StAMeldBAV

Bibliographie

Titel
Ersuchen der Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsbehörden und Strafgerichte an die Meldebehörden oder Fahrzeugregister
Redaktionelle Abkürzung
StAMeldBAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21040

Für die Aufzeichnungen über Ersuchen der Gerichte in Strafverfolgungs-, Strafvollstreckungs- und Strafvollzugssachen an die Meldebehörde um Übermittlung von Daten und Hinweisen (§ 34 Abs. 4 BMG) und an das örtliche oder das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes um Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten (§ 35 Abs. 3 StVG) gilt Nummer 1 entsprechend.