Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 24.11.1994, Az.: 3 Ss 149/94

Pflichten des Betreibers einer Heizungsanlage; Verunreinigung von Gewässern; Wartungspflichten einer Tankanlage

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
24.11.1994
Aktenzeichen
3 Ss 149/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 12823
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1994:1124.3SS149.94.0A

Fundstellen

  • NJW 1995, 3197-3199 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1996, 206 (amtl. Leitsatz)
  • NiedersRpfl 1995, 165

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Nach § 19g Abs. 1 WHG ist der Betreiber einer Heizungsanlage verpflichtet, die Anlage zur Lagerung von Heizöl so aufzustellen, zu unterhalten und zu betreiben, daß eine Verunreinigung der Gewässer nicht möglich ist. Darüber hinaus muß eine ältere Tankanlage regelmäßig (alle fünf bis sieben Jahre) gewartet werden.