Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 06.03.1995, Az.: HEs 112/94

Verfahrensverzögerung ; Fortdauer der Untersuchungshaft; Überlastung der Strafkammer; Untersuchungshaft

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
06.03.1995
Aktenzeichen
HEs 112/94
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1995, 13078
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1995:0306.HES112.94.0A

Fundstelle

  • StV 1995, 425

Redaktioneller Leitsatz

Hat die Strafkammer wiederholt auf ihre Überlastung hingewiesen, sind gerichtsorganisatorische Maßnahmen jedoch unterlassen worden, so stellt eine damit verbundene Verfahrensverzögerung keinen wichtigen Grund dar, der die Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigt.