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  • ab 01.03.2004 (aktuelle Fassung)

Art. 7 PsychThHBNIS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Freien Hansestadt Bremen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PsychThHBNIS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

Das Vermögen des Versorgungswerks soll entsprechend dem Anteil des Beitragsaufkommens der Mitglieder aus der Freien Hansestadt Bremen am Gesamtbeitragsaufkommen des Versorgungswerks in der Freien Hansestadt Bremen angelegt werden.