Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 02.06.1977, Az.: IV A 268/75

Verkehrsverstoß; Firma; Fahrer; Fahrzeug; Ermittlung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
02.06.1977
Aktenzeichen
IV A 268/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11350
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1977:0602.IV.A268.75.0A

Fundstelle

  • VRS 53, 478

Amtlicher Leitsatz

Gibt der Firmeninhaber an, er sei nicht mit dem verkehrswidrig benutzten Pkw gefahren, sind Nachforschungen darüber anzustellen, welcher der Firmenangehörigen das Fahrzeug üblicherweise nutzt. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Anhörungsbogen diese Frage nicht gestellt wurde.