Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 02.06.1977, Az.: IV A 268/75
Verkehrsverstoß; Firma; Fahrer; Fahrzeug; Ermittlung
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 02.06.1977
- Aktenzeichen
- IV A 268/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11350
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1977:0602.IV.A268.75.0A
Rechtsgrundlage
- § 31a StVZO
Fundstelle
- VRS 53, 478
Amtlicher Leitsatz
Gibt der Firmeninhaber an, er sei nicht mit dem verkehrswidrig benutzten Pkw gefahren, sind Nachforschungen darüber anzustellen, welcher der Firmenangehörigen das Fahrzeug üblicherweise nutzt. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Anhörungsbogen diese Frage nicht gestellt wurde.