Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 11.03.1977, Az.: IV A 151/76
Fahrtenbuch; Führung; Auflage; Unterrichtung; Verkehrsbehörde; Fahrzeughalter; Ermittlung
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 11.03.1977
- Aktenzeichen
- IV A 151/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11352
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1977:0311.IV.A151.76.0A
Rechtsgrundlage
- § 31a StVZO
Fundstellen
- DAR 1977, 223
- DVBl 1978, 120 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1977, 1550 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Ist die Führung eines Fahrtenbuchs als Auflage angeordnet, so muß die Verkehrsbehörde prüfen, ob die vorgenommenen Ermittlungen gegen den Betroffenen nach Art und Umfang derart durchgeführt wurden, daß ihre Erfolglosigkeit eine angemessene Grundlage für eine Fahrtenbuchauflage ist.
2. Ist der Fahrzeughalter erst am 12. Tag nach dem Verkehrsverstoß in Kenntnis gesetzt worden, so kann in der Regel die Führung eines Fahrtenbuches nicht angeordnet werden.