Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 11.03.1977, Az.: IV A 151/76

Fahrtenbuch; Führung; Auflage; Unterrichtung; Verkehrsbehörde; Fahrzeughalter; Ermittlung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
11.03.1977
Aktenzeichen
IV A 151/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11352
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1977:0311.IV.A151.76.0A

Fundstellen

  • DAR 1977, 223
  • DVBl 1978, 120 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1977, 1550 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Ist die Führung eines Fahrtenbuchs als Auflage angeordnet, so muß die Verkehrsbehörde prüfen, ob die vorgenommenen Ermittlungen gegen den Betroffenen nach Art und Umfang derart durchgeführt wurden, daß ihre Erfolglosigkeit eine angemessene Grundlage für eine Fahrtenbuchauflage ist.

2. Ist der Fahrzeughalter erst am 12. Tag nach dem Verkehrsverstoß in Kenntnis gesetzt worden, so kann in der Regel die Führung eines Fahrtenbuches nicht angeordnet werden.