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Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Sachsen-Anhalt zur Änderung des Abkommens über die Altersversorgung der Apothekerinnen und der Apotheker in Hamburg und Sachsen-Anhalt

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Sachsen-Anhalt zur Änderung des Abkommens über die Altersversorgung der Apothekerinnen und der Apotheker in Hamburg und Sachsen-Anhalt
Redaktionelle Abkürzung
ApoAVÄndStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

Vom 16. Februar/15. März 2021 (Nds. GVBl. S. 363 - VORIS 21064 -) (1)(2)

Das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung,

die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat, und

das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration,

schließen nachfolgenden Staatsvertrag:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Änderungsbestimmungen1
Übergangsvorschriften2
Inkrafttreten3

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Sachsen-Anhalt zur Änderung des Abkommens über die Altersversorgung der Apothekerinnen und der Apotheker in Hamburg und Sachsen-Anhalt

Vom 29. Juni 2021 (Nds. GVBl. S. 468)

Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Sachsen-Anhalt zur Änderung des Abkommens über die Altersversorgung der Apothekerinnen und der Apotheker in Hamburg und Sachsen-Anhalt vom 10. Juni 2021 (Nds. GVBl. S. 363) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 2 am 1. Juli 2021 in Kraft tritt.