Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Sachsen-Anhalt zur Änderung des Abkommens über die Altersversorgung der Apothekerinnen und der Apotheker in Hamburg und Sachsen-Anhalt
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Sachsen-Anhalt zur Änderung des Abkommens über die Altersversorgung der Apothekerinnen und der Apotheker in Hamburg und Sachsen-Anhalt
- Redaktionelle Abkürzung
- ApoAVÄndStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
Vom 16. Februar/15. März 2021 (Nds. GVBl. S. 363 - VORIS 21064 -) (1)(2)
Das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung,
die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat, und
das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration,
schließen nachfolgenden Staatsvertrag:
Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Sachsen-Anhalt zur Änderung des Abkommens über die Altersversorgung der Apothekerinnen und der Apotheker in Hamburg und Sachsen-Anhalt
Vom 29. Juni 2021 (Nds. GVBl. S. 468)
Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Sachsen-Anhalt zur Änderung des Abkommens über die Altersversorgung der Apothekerinnen und der Apotheker in Hamburg und Sachsen-Anhalt vom 10. Juni 2021 (Nds. GVBl. S. 363) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 2 am 1. Juli 2021 in Kraft tritt.