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Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Sachsen-Anhalt zur Änderung des Abkommens über die Altersversorgung der Apothekerinnen und der Apotheker in Hamburg und Sachsen-Anhalt

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Sachsen-Anhalt zur Änderung des Abkommens über die Altersversorgung der Apothekerinnen und der Apotheker in Hamburg und Sachsen-Anhalt
Redaktionelle Abkürzung
ApoAVÄndStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

Vom 16. Februar/15. März 2021 (Nds. GVBl. S. 363) (1)(2)

Das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung,

die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat, und

das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration,

schließen nachfolgenden Staatsvertrag:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Änderungsbestimmungen1
Übergangsvorschriften2
Inkrafttreten3

Nach Artikel 1 Absatz 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2021 (Nds. GVBl. S. 363) ist der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 2 in Kraft, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.