Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Sachsen-Anhalt zur Änderung des Abkommens über die Altersversorgung der Apothekerinnen und der Apotheker in Hamburg und Sachsen-Anhalt
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Sachsen-Anhalt zur Änderung des Abkommens über die Altersversorgung der Apothekerinnen und der Apotheker in Hamburg und Sachsen-Anhalt
- Redaktionelle Abkürzung
- ApoAVÄndStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
Vom 16. Februar/15. März 2021 (Nds. GVBl. S. 363) (1)(2)
Das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung,
die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat, und
das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration,
schließen nachfolgenden Staatsvertrag:
Nach Artikel 1 Absatz 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2021 (Nds. GVBl. S. 363) ist der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 2 in Kraft, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.