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Abschnitt 1 RLT-NErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung (RL Transparenz schaffen - von der Ladentheke bis zum Erzeuger)
Redaktionelle Abkürzung
RLT-NErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78000

1.1 Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO Zuwendungen zur Durchführung von Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung.

1.2 Ziel der Maßnahme ist es, Landwirtinnen und Landwirte sowie Betriebe der Ernährungswirtschaft zu befähigen und dabei zu unterstützen, Verbrauchererwartungen kennenzulernen und sich mit ihrer Produktionsweise und ihren Erzeugnissen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern und in ihrem regionalen Umfeld bekannt zu machen sowie einen Dialog zwischen Erzeugenden oder Verarbeitenden von Lebensmitteln und den Verbraucherinnen und Verbrauchern herzustellen.

Regionale Bildungsträger sollen die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren fördern und sie dabei unterstützen, Bildungs- und Informationsangebote zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung anzubieten. Im Rahmen der Förderung sollen insbesondere junge Verbraucherinnen und Verbraucher die Gelegenheit bekommen, sich frühzeitig mit den Themen Landwirtschaft, Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln sowie Klimaschutz und Biodiversität vertraut zu machen. Eine Sensibilisierung hinsichtlich eines umsichtigen Umgangs mit Lebensmitteln wird angestrebt.

1.3 Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. Februar 2023 (Nds. MBl. S. 152)