Abschnitt 2 RLT-NErl - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung (RL Transparenz schaffen - von der Ladentheke bis zum Erzeuger)
- Redaktionelle Abkürzung
- RLT-NErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78000
Gefördert werden Ausgaben der regionalen Bildungsträger in Niedersachsen für Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung unter Zusammenarbeit von Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft oder dem Bildungssektor und weiteren Akteuren im Rahmen der folgenden Veranstaltungstypen:
Veranstaltungstyp A (verpflichtend), Bildungsveranstaltung:
Die Veranstaltung muss mindestens 1,5 Zeitstunden umfassen.
Veranstaltungstyp A-Zusatz (optional):
Vorbereitung/Nachbereitung von Bildungsveranstaltungen:
Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 3 Zeitstunden für die Durchführung je A-Zusatz-Veranstaltung abgerechnet werden.
Veranstaltungstyp B (optional), Netzwerk-Veranstaltung:
Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 2 Veranstaltungen abgerechnet werden. Diese Veranstaltungen dürfen jeweils maximal 3 Zeitstunden umfassen.
Veranstaltungstyp C (optional), öffentlichkeitswirksame Informationsveranstaltung (z. B. "Aktionstag"):
Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 15 Zeitstunden abgerechnet werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. Februar 2023 (Nds. MBl. S. 152)